Verfassungsgericht verhandelt FDP-Klage zum Finanzausgleich
Nachricht vom 31.August 2011
In Weimar ist heute darüber verhandelt worden, ob die Zahlungen des Landes Thüringen an die Kommunen auch richtig berechnet werden. Vor dem Landes-Verfassungsgerichtshof ging es um eine Klage der FDP-Landtagsfraktion zum kommunalen Finanzausgleich 2010. Nach Ansicht der Liberalen sind die Berechnungen für die Überweisungen an Städte, Gemeinden und Kreise verfassungswidrig. Es gehe nicht um Nachzahlungen, stellte die FDP klar, sondern um generelle Klarheit bei der Bedarfsermittlung. Die Kläger bezogen sich dabei auf das Urteil des Verfassungsgerichtes vom Jahr 2005. Danach muß sich die Höhe der Zahlungen an den tatsächlichen Kosten der Kommunen orientieren. - Die Normenkontrollklage war vor einem Jahr, Ende August 2010, in Weimar eingereicht worden. Für heute war dazu die mündliche Verhandlung angesetzt. Das Urteil soll später abgegeben werden. (wk)
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