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Kommunalaufsicht hebt Vorkaufsrecht für Ordensburg auf

Nachricht vom 02.Dezember 2011

Die Ordensburg Liebstedt könnte nun doch bald "Weimarer Weinhaus" werden. Das Landesverwaltungsamt hat jetzt das Vorkaufsrecht der Gemeinde Liebstedt aufgehoben. Die Gemeinde habe keinen rechtsfähigen Grund für ihren Anspruch nennen können, so die Begründung. Ein Vorkaufsrecht habe Liebstedt nur, wenn der Käufer Georg Prinz zur Lippe die Immobilie nicht erhalten könnte oder weiter verkaufen wollte. Desweiteren monierte die Kommunalaufsicht, daß die Gemeinde weder ein Nutzungskonzept noch eine plausible Finanzierung habe. - Der sächsische Winzer zur Lippe will auf der Ordensburg seinen zwischen Weimar und Kromsdorf angebauten Wein keltern. Er hatte den Zuschlag wegen seiner Nutzungskonzeption und seiner Investitionsbereitschaft erhalten. Die Gemeinde Liebstedt fürchtet allerdings um den Denkmalschutz. (wk)


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