Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
Nachricht vom 16.Dezember 2025
Das Thüringer Finanzministerium hat auch für 2025 einen "Weihnachtsfrieden" ausgerufen. In der Zeit vom 22. bis zum 31. Dezember werden die Finanzämter keine Zwangsgelder androhen oder festsetzen. Auch werden keine Steuern oder Abgaben angemahnt, keine Außenprüfungen vorgenommen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ebenso agieren die Finanzämter bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sehr zurückhaltend. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, teilt das Ministerium mit. Etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Wie auch im Vorjahr werden in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ Steuerbescheide versandt. Damit werden u. a. Steuererstattungen nicht verzögert. Gleichfalls teilt das Ministerium mit, dass die Finanzämter am 23. und 30 Dezember lediglich bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Am 2. Januar 2026 können sie dagegen nicht angerufen werden. Die normalen Telefonzeiten gelten dann wieder ab dem 5. Januar. (mt)
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