Sozialdezernentin erinnert an Antragsfrist beim "Bildungspaket"
Nachricht vom 28.Juni 2011
Leistungen aus dem sogenannten "Bildungspaket" können nur noch bis Donnerstag rückwirkend ab Jahresbeginn beantragt werden. Darauf hat jetzt noch einmal Sozialdezernentin Janna de Rudder hingewiesen. Die Frist für die seit dem 1. April gewährten Zuschüsse war bereits verlängert worden. Weil das Geld zu wenig abgefordert wird, ist das "Bildungspaket" heute erneut Thema eines Runden Tisches in Berlin. Nach jüngsten Umfragen sollen erst 27 Prozent der Leistungsberechtigten überhaupt einen Antrag gestellt haben. Vor allem Zusschüsse für Vereinsbeiträge oder für Musikschulen würden nicht abgerufen, heißt es. (wk)
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