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(07.45) Verfassungsgericht erklärt Corona-Verordnung überwiegend für zulässig

Nachricht vom 29.Februar 2024

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat jetzt die Corona-Verordnung vom Herbst 2020 überwiegend für zulässig erklärt. Die Landesregierung sei aufgrund der damals schwer vorhersehbaren pandemischen Lage berechtigt gewesen, die verhängten weitreichenden Einschränkungen etwa von privaten Reisen zu erlassen, hieß es gestern vom Gericht. Für nichtig wurden zwei Details der Verordnung erklärt. So sei wegen des Gleicheitsgrundsatzes unzulässig gewesen, pauschal Fitnessstudios zu schließen, wenn gleichzeitig Freizeitsport für Individualsportler erlaubt war. Ebenso seien mehrere Bußgeldvorschriften aus der Verordnung nichtig, weil sie nicht bestimmt genug gewesen seien, hieß es. Die Corona-Verordnung vom 31. Oktober 2020 hatte die AfD-Landtagsfraktion dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Sie hätte zu weit in die Grundrechte von Menschen eingegriffen. (wk)


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