Weimar ordnet Stallpflicht für Geflügel an
Nachricht vom 07.November 2025
Wegen der aktuellen Geflügelpestlage in Thüringen hat das Weimarer Veterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen. In den Ortsteilen Oberweimar-Ehringsdorf, Süßenborn, Taubach und Tiefurt gilt ab heute eine Stallpflicht für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Vorrichtungen gehalten werden, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Außerdem müssen Halter, die ihren Bestand noch nicht gemeldet haben, dies umgehend beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nachholen. (PR)
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