RadioLivestream Radio LOTTE Blog Radio LOTTE Mediathek Radio LOTTE Newsfeed Radio LOTTE bei Facebook
 
Jetzt im Radio

Freitag, der 19.April, 07:04 Uhr

seit 00:00 Uhr
Nächste Sendung ab 00:00 Uhr

Kommentar

Kommentar vom 25.04.2003

Nutzen und Nachteil - Diese Wochen sind die Wochen von Nutzen und Nachteil basisdemokratischern Verfahren.

Die SPD rebelliert und ihre Mitglieder fordern einen Sonderparteitag. Es sollen Ergänzungsbeschlüsse zur Agenda 2010 durchgesetzt werden - gegen den Willen des SPD-Bundeskanzlers, der gleichzeitig Parteivorsitzender der SPD ist. mit einem gewissen Horror vor der Machtfülle des Ämterbehäuften Bundeskanzlers können sich die Bündnisgrünen ihrer basisdemokratischen Strukturen freuen. In der innenpolitischen Ruhe des außenpolitischen Kriegsgewitters haben über 60 Kreisverbände einfach ihr Satzungsrecht genutzt und eine Sonder-Bundesdelegiertenkonferenz beantragt, ohne dass es eine Rebellion werden konnte.

Aber es gibt noch ein zweites basisdemokratisches Verfahren, über das nicht alle glücklich sind: Seit einer Woche müssen sich 43.391 Mitglieder der Bündnisgrünen mit einer Rechenaufgabe quälen: Ist ein Drittel eher NULL oder eher SECHS? Es geht um die Urabstimmung über die "Trennung" bzw. über die "Lockerung der Trennung" von Amt und Mandat auf Bundesebene. (Übrigens in der Mischung der Ebenen geht das: Im Thüringen ist die Fraktionsvorsitzende, Bundestagsabgeordnete Katrin Göring-Eckhardt, Mitglied und sogar Sprecherin des Landesvorstandes.) Aber egal - auf der reinen Bundesebene haben es sich die Bündnisgrünen in ihre Struktur eingebaut, dass die Menschen des Parteivorstandes keine Entscheidungen im Parlament treffen dürfen.

Ob das sinnvoll ist? Darüber wird nun seit Jahren bei den Grünen gestritten. Bisher konnte eine Satzungsänderung zweimal durch eine hauchdünne Sperrminorität auf Bundesdelegiertenkonferenzen verhindert werden: Jetzt haben die Befürworter zur basisdemokratischen Keule gegriffen und wollen die Satzungsänderung per Urabstimmung durchsetzen.

Zur Abstimmung steht ein Kompromiss: nur ein Drittel der Parteivorstandsplätze - also zwei - sollen für Bundestagsabgeordnete geöffnet werden. Aber nur für solche, die nicht Fraktionsvorsitzende sind oder Minister. Jetzt müssen 43.391 Mitglieder überlegen, ob ein Drittel eher NULL oder eher SECHS ist. Zugegeben: Am Anfang der Grünen war die Trennung von Amt und Mandat anders gemeint als am Anfang der Urabstimmung über eine Lockerung. Es war überhaupt nicht vorgesehen, dass die Parlamentarier anders abstimmen, als die Partei will! Basisdemokratisch und von Räterepubliken inspiriert, sollten Mandatsträger basisdemokratisch sein, sie waren ein erzwungener parlamentarische Arm der außerparlamentarischen Opposition, die verändern wollte. Erfüllungsgehilfen, unbürgerlich frei, aber basisdemokratische Delegierte. Konsequenterweise erfanden die Grünen das Rotationsprinzip, und um möglichst unabhängig zu sein, die Trennung von Amt und Mandat und die Frauenquote.

Die Öffentlichkeit aber und auch die bündnisgrünen Mitglieder als Teil der Öffentlichkeit machten es anders. Es wurde zuerst auf die Fraktionen geschaut und darauf, ob die Politiker - die Personen - vertrauenswürdig sind. Der Parteivorstand hat nie seine Richtungskompetenz wirklich unabhängig erfüllen können, sondern wurde zum Kommentator der Fraktionspolitik. Ist angesichts dieser Situation, die nicht einfach durch guten Willen zu überwinden ist, die eingebaute Trennung noch sinnvoll? Ich persönlich halte eine Verbindung von Partei und Fraktion für sinnvoll und sehe in der Lockerung einen angemessenen Kompromiss. Ein Drittel ist weder sechs noch ist es Null. Ich halte es für eine sinnvolle Verbindung.

Aber machen Sie doch spaßeshalber einfach mit! Bis zum 23. Mai ist es noch spannend. Viel Spaß beim Rechnen!

(Till Hafner)

nach oben

Beitragsarchiv

Sortiert nach Kategorie:

Förderer

Kunstfest 2016 Ehringsdorfer Adapoe Sound dottr. Brings auf den Punkt!