Kommentar
Kommentar vom 17.12.2013
Hanf ist mehr als Cannabis - Heute ist es auf den Tag genau 17 Jahre her, dass in Deutschland Marihuana und Hanf legalisiert wurden. Inzwischen sind sie weltweit legal und keiner kann sich mehr vorstellen, warum das jemals anders war. Aber – Hanf war lange verboten. 1937 in den USA, nach dem 2. Weltkrieg in Europa und 1960 weltweit. Uruguay hatte dann 2013 als erstes Land der Erde den Anbau und Verkauf von Marihuana legalisiert. Der Grund war damals, dass die Drogenkartelle im Land effizienter bekämpft werden sollten. Denn die meisten Gewinne machten die Schmuggler und Verkäufer, nicht die Bauern. Nachdem der Plan aufgegangen war, hatten sich viele Länder in Lateinamerika und viele Regierungen dieses Gesetz zum Vorbild genommen. Jahrzehntelang hatten sich viele Politiker mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Der Hauptgrund war wohl die Macht der Baumwoll-, Kunstfaser- und Holz-Multis. Denn vor dem Verbot wurden Papier, Bekleidung und vieles mehr aus Hanf gemacht. Für Marihuana dagegen braucht man nur die Blüten. Sie werden abgeschnitten, getrocknet, und fertig ist das Zeug. Hanf wurde in China schon seit Langem genutzt. Ma, wie die Chinesen ihn nannten, lieferte ihnen nicht nur wohlschmeckende und nahrhafte Samen, auch die Stängel mit ihren besonders langen und nahezu unverwüstlichen Fasern wusste man schon früh zu schätzen. In Europa sind die ältesten Funde ca. 5.500 Jahre alt und stammen aus dem Raum Eisenberg. Von der Antike bis tief ins 20. Jahrhundert war Hanf ein anerkannter und unentbehrlicher Rohstoff zur Herstellung einer Vielzahl von Gegenständen, darunter Kleidung, Taue und Takelagen für Schiffe und Papier. Gutenberg druckte 1455 seine berühmte Gutenberg-Bibel auf Hanfpapier. Ebenso ist auch die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 auf Hanfpapier gedruckt. Viele mittelalterliche Waffen wie etwa der Langbogen, dessen Sehnen aus Hanf bestanden, wären ohne die robuste und widerstandsfähige Hanffaser, die enorme Zugkräfte aushält, nicht anzufertigen gewesen.
Der landwirtschaftliche Anbau von Hanf hat seit seiner „Wiedergeburt“ Anfang der 1990er Jahre kontinuierlich zugenommen. Trotzdem liegt die Produktion in Europa weit hinter der Nachfrage zurück. Dank seiner Eigenschaften konnte Hanf in vielen Bereichen der Wirtschaft wieder Fuß fassen. Er eignet sich zum Hausbau ebenso wie als Basis für Farben, Lacke, Waschmittel und vieles mehr. Die Hanffaser ist der Baumwollfaser in vielerlei Hinsicht überlegen und auch für die Herstellung bestimmter Papiere geeignet.
Hanferzeugnisse zeigen eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Verschleiß, so dass die Fasern oft recycelt werden können und auch frühe, geschichtliche Druckerzeugnisse eine gute Haltbarkeit aufweisen. Hanfsamen finden auch als Futtermittel Verwendung. Sie kommen vor allem in Vogelfuttermischungen und Kornfuttermischungen für Nagetiere vor. In den Jahren nach 1985 kam es zu einem regelrechten Hanf-Boom, der den Anwendungen der Nutzpflanze immensen Vortrieb einbrachte. Im Zuge dieser Hanfwelle entstanden in aller Welt Strukturen, die sich für eine Normalisierung der gesetzlichen Lage oder schlicht eine vollständige Legalisierung einsetzten. Hanf ist als nachwachsender Rohstoff wegen seiner problemlosen Zucht und vollständigen Nutzbarkeit beliebt. Es werden keinerlei Herbizide benötigt, weil die Pflanzen bereits nach wenigen Tagen den Boden vollständig beschatten, sodass kein Unkraut mehr Licht findet. Außerdem ist er äußerst schädlingsresistent und pflegeleicht. Hanf produziert mehr Biomasse als jede andere heimische Nutzpflanze. In der Wirtschaft ist Hanf äußerst vielseitig einsetzbar und wird wegen seiner hohen Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit und niedrigen Energiebilanz geschätzt. Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) bilden die wesentlichen Inhaltsstoffe von Cannabis. Zudem besteht es aus rund 600 Substanzen, deren Zusammenspiel bis heute noch nicht genau bekannt ist. Bekannt dagegen sind die umfassend schmerzlindernden, entzündungshemmenden und nervenschützenden Kräfte vor allem von THC und CBD. In der Forschung rückt das medizinische Potenzial von CBD immer stärker ins Licht: sowohl in der Krebsforschung, etwa bei der Behandlung von Hirntumoren oder Brustkrebs, als auch bei Darmerkrankungen wie Morbus Crohn sowie in der kardiologischen Forschung. Bekannt und erprobt ist auch, dass multiple Sklerose, Aids, Depressionen, das Glaukom – weil Cannabis den Augeninnendruck senkt – und das Tourette-Syndrom gut mit Cannabis behandelt werden können. Bei 34 weiteren Krankheiten liegt es zudem sehr nahe, dass Cannabis positiv wirkt. Das Spektrum reicht von der Parkinson-Krankheit über Schlaganfall bis zu Anämie. Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis bei Übelkeit und Erbrechen. Darüber hinaus bei Schmerzen, bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie beispielsweise Multipler Sklerose, bei Krankheiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Spastiken, bei Arthritis und Anorexie.
Anders als Anfang der 2000er Jahre behauptet, kann der Konsum von Cannabis auch nicht als Auslöser für Schizophrenie angesehen werden kann. Das fand die Harvard University bereits 2013 heraus. Und das alte Argument der Einstiegsdroge haben Psychologen schon längst entkräftet. Nikotin und Alkohol sind das schon eher. Dann gab es Anfang des Jahrhunderts auch noch eine Petition, die mehr als hundert Strafrechtsprofessoren dem Bundestag übergeben hatten. Die Professoren forderten, die Milliardenbeträge für die Strafverfolgung lieber in Prävention und Gesundheitsfürsorge einzusetzen. Durch die Kriminalisierung von Cannabis würden die Konsumenten den Drogenkartellen in die Arme getrieben, die dann natürlich auch ihre anderen Produkte verkaufen würden. In Deutschland waren die Berliner Vorreiter. Das Bezirksparlament im Berliner Stadtteil Friedrichshain/Kreuzberg hat auch 2013 den Startschuss zur Einrichtung eines Coffeeshops gegeben. Wie üblich in der Politik dauerte das Ganze so lange, bis die Initiatoren die Lust verloren hatten. Geblieben aber war die Diskussion. Die wurde im ganzen Land geführt. Und das Ergebnis war ein neues Betäubungsmittelgesetz, das bis heute gilt. Das war übrigens das letzte Gesetz, das Angela Merkel damals 2016 vor ihrem Rücktritt unterschrieben hatte.
(Grit Hasselmann)