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Kommentar

Kommentar vom 10.03.2009

Freie Wahlen und auch wirklich eine Wahl haben - Kennzeichen einer jeden Demokratie sind Wahlen, konkreter gesagt „Freie Wahlen“. So steht es in jedem Politik-Lehrbuch. So hat es der politisch interessierte Bürger verinnerlicht. Doch hinterfragt wird dieses Postulat nur höchst selten.

Dabei gibt es Beispiele zuhauf, wo zwar von Wahlen gesprochen wird, doch der Wählende eigentlich gar keine Wahl hat. Ich denke da nur an die Kanzler-Wahlen im Bundestag. Wann gab es da jemals zwei Kandidaten für dieses Amt? Oder jüngst in Hessen. Auch da bewarb sich nur ein Kandidat. Die Abgeordneten konnten sich nicht zwischen personellen – und politischen – Alternativen entscheiden. Nur zwischen „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Ähnlich sieht es bei den Wahlen der Vorsitzenden fast aller Parteien aus.

Und sind Wahlen wirklich frei, wenn eine willkürlich gesetzte 5-Prozent-Klausel den Einzug etlicher Parteien in die Parlamente von Bund und Ländern verhindert? Wie wird denn da mit dem Wählerwillen umgegangen? Mit dem Willen des - laut Grundgesetz - Souveräns in diesem Staat.

Konstruieren wir doch einmal diesen Fall. Es bewerben sich 20 Parteien. 18 davon bleiben jeweils unter 5 Prozent, bekommen aber zusammen 67 Prozent – also die sogenannte verfassungsändernde Mehrheit. Sie bleiben draußen. Nur zwei Parteien, die nur ein Drittel der Wähler repräsentieren, besetzen dagegen alle Sitze...

Freier sind dagegen mittlerweile die Kommunalwahlen in fast allen Bundesländern. Hier gibt es kaum noch die willkürliche 5-Prozent-Hürde. Die so gewählten Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage spiegeln wirklich den Wählerwillen und die Stärke, sprich das Ansehen der Parteien und Wählervereinigungen, bei den Bürgern wider.

Und es sind oft in doppeltem Sinne freie Wahlen, wenn der Wähler zugleich noch die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschieren hat. Wie auch in Thüringen.

Was heißt das? Der Wähler kann seine Stimme nicht nur der unveränderbaren Liste einer Partei geben. Da er drei Stimmen abgeben darf, kann er personenbezogen diese verteilen. Auch auf Kandidaten verschiedener Parteien. Er kann also trotz Listenaufstellung die Personen seines Vertrauens – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit – in die Kommunalvertretung entsenden. Und so mancher von den Parteivorständen gesetzte Spitzenkandidat findet sich dann bei der Stimmauszählung „unter ferner liefen“ wieder. Während weit unten gesetzte Kandidaten – dank Bürgervotums – einen Sitz im Rat einnehmen können.

Und zu freien Wahlen gehört es meiner Ansicht auch, wenn es bei den Nominierungsveranstaltungen der Parteien ebenfalls Alternativen gibt. Wenn es nicht nur eine Vorstandsempfehlung gibt, die bloß noch abzunicken ist.

Soll heißen, wenn sich zwei oder mehr Bewerber um die Aufstellung als Kandidat bewerben. Und wenn solches nicht als Ausnahme, Machtgerangel, Zerrissenheit begriffen wird, sondern als DIE Normalität.

So wie jüngst auf der Gesamtmitgliederversammlung der Weimarer LINKEN geschehen. Da ging es um die Aufstellung der Kandidaten für die Direktmandate zweier Landtagswahlkreise. Jeweils zwei Kandidaten bewarben sich. Die Parteimitglieder hatten also die Chance einer Wahl.

Spannend wurde es für den städtischen Wahlkreis. Wo sich mit Thomas Hartung und Dirk Möller auch zwei wirklich gute und starke Bewerber präsentierten. Was deshalb zu einem Patt im ersten Wahlgang führte.

Nach Stimmauszählung siegte die Vernunft. Ein Kandidat zog seine Bewerbung zurück. Nicht aus Verschnupfung, sondern aus der allgemeinen Erkenntnis heraus: Der wahlkämpferisch Bessere soll antreten. Aus wahlrechtlichen Gründen mußte dennoch ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden und mit Drei-Viertel-Mehrheit wurde dann der Kandidat gekürt.

Solche Beispiele sollten Schule machen. Denn dann kann vielleicht die Politikmüdigkeit und Wahlabstinenz zu vieler Bürger überwunden werden.

Freie Wahlen – das heißt: auch wirklich eine Wahl zu haben. Und nicht bloß ein Kreuzchen machen zu dürfen und damit faktisch abzunicken, was möglicherweise nur Kaminrunden ausgekungelt haben.

(Siegfried R. Krebs)

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