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Kommentar

Kommentar vom 07.04.2009

Was ist Sache, Frau Sauer? - Weltweit greift die Finanz- und Wirtschaftskrise immer stärker um sich. Und in Deutschland ist heuer noch ein sogenanntes Superwahljahr angesagt. Wahlkampf ohne Ende. Wahlkrampf auch. Denn die neoliberalen Politiker von tiefschwarz bis blaßrosa wissen keine Antworten auf die drängenden Fragen von Heute und auf die von Morgen.

Also zerrt man den schon hundertfach malträtierten Kadaver „DDR“ wieder hervor und krächzt das Lied vom „Unrechtsstaat“. Man muß ja ablenken vom Lebensalltag und das Wahlvolk wegleiten zu Nebenkriegsschauplätzen, wo sie sich in den Schlachten von Gestern doch verzetteln möchten. So die Hoffnung der Stichwortgeber.

Ich könnte nun nüchtern und streng wissenschaftlich zum juristischen Fachbegriff des Rechtsstaates dozieren. Nur so viel sei gesagt: Dieser Begriff entstand im Kampf gegen die absolute Monarchie und die Willkürherrschaft des von unseren bunten Medien so idealisierten Adels. Seinerzeit galt das „l'etat cest moi!“ - „der Staat bin ich“ eines Ludwig XIV. selbst in der kleinsten deutschen Standesherrschaft. Rechtsstaat – das bedeutet seither in erster Linie „Verfassungsstaat“! Gesetze und Regierung sollten auf einer Verfassung gründen und nicht verfassungswidrig sein.

Zum Begriff „Rechtsstaat“ in diesem Sinne gehören neben dem geschriebenen, allgemeinen Recht und Prozeßordnungen auch die Organe des Rechts: Gerichte, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltschaft. Das mag genügen.

Und: Einen juristischen Begriff des „Unrechtsstaates“ gibt es nicht. Weder im Völkerrecht, noch im deutschen Recht. „Unrechtsstaat“ ist lediglich ein wohlfeiler ideologischer, politischer Kampfbegriff aus den Zeiten des Kalten Krieges.

Aber nehmen wir einmal an, die DDR wäre tatsächlich ein Unrechtsstaat gewesen. Nach Meinung einiger Politiker war sie ja nicht mal Staat, denn da hätte sich lediglich eine Partei illegal angemaßt, Staat zu sein.

Also, wenn das zuträfe mit dem „totalen Unrechtsstaat“...

Dann frage ich jetzt mal direkt: „Was ist Sache, Frau Sauer? Was? Sie kennen Frau Sauer nicht? Sie ist fast zeitgleich wie ich geboren, sie in Hamburg, ich im benachbarten Mecklenburg. Nahezu gleichzeitig legten wir in der DDR das Abitur ab, erwarben wir unseren Doktor bzw. das Diplom, heirateten wir, ließen uns wieder scheiden.

Wenn also seinerzeit alles Unrecht war, dann wären unsere Abschlüsse, wären unsere Ehen, unsere Scheidungen illegal, nicht rechtsgültig. Denn sie alle beruhen auf staatlichem Handeln, auf DDR-Recht.

Und ich überlege mal kurz, ob ich mich nicht doch noch als Verfolgter des Unrechtssystems melden und materielle Wiedergutmachung verlangen soll. Denn im Gegensatz zu Frau Sauer gingen aus meiner Ehe Kinder hervor, und ein DDR-Gericht verurteilte mich zu jahrzehntelangen Unterhaltszahlungen...

Eigentlich stellt sich sogar die Frage, ob ich überhaupt rechtmäßig existiere. Denn meine Geburtsurkunde wurde von staatlichen Organen der DDR ausgestellt. Im Gegensatz zu der von Frau Sauer, die ja das rechtsstaatliche Hamburger Siegel trägt.
Genügt das?

Genügt das, um den Unsinn vom Gegeifere über den „Unrechtsstaat DDR“ zu erfassen. Denn solche Konsequenzen müßte man in Ankennung dieses politischen Kampfbegriffes vom „totalen Unrechtsstaat“ ziehen.

Einigen wir uns lieber mit gesundem Menschenverstand darauf: Zu jeder Zeit rund um den Erdball war und ist allen Staaten eigen, daß es in ihnen privates und staatliches Unrecht gibt.

Und auch, daß Gerechtigkeit und Recht zweierlei sind.

Ach so, Sie wissen immer noch nicht, wer Frau Sauer ist? Ganz einfach, sie ist unser aller Kanzlerin, Angela geborene Kasner, die Hamburger Pastoren-Tochter. In der DDR verehelichte Merkel und unter diesem Namen wurde sie promoviert. Vor rund zehn Jahren schloß sie die Ehe mit einem Professor Sauer. In der kruden Logik der Unrechtsstaatler wäre diese die einzig rechtmäßige... mit dem einzig rechtmäßigen Familiennamen.

Wenden wir uns alle lieber wieder dem Hier und Heute zu. Mit der Einsicht, daß es keine Unrechtsstaaten gibt, sondern nur Staaten mit unterschiedlich ausgeprägtem bzw. entwickeltem Rechtsstaat.


(Siegfried R. Krebs)

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