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Kommentar

Kommentar vom 23.06.2009

Die Würde des Menschen ist etwas unantastbarer geworden - β€œDie Würde des Menschen ist unantastbar.” So steht es in Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes. Ein schöner Satz, lapidar und eindeutig in seiner Formulierung. Doch was gelten Formulierungen, wenn die Deutungshoheit bei Juristen liegt. Dann kommt es nur noch auf Auslegungen an.

Und daß die Würde des Menschen im bundesdeutschen Hort der Menschenrechte durchaus antastbar ist, davon wissen z.B. die Teilnehmer an den Protesten gegen das G8-Treffen in Kühlungsborn noch heute ein Lied zu singen. Man frage da nur Radio Lottes früheren Chefredakteur Fritz Burschel.

Oder man frage da tagtäglich von Flensburg bis an den Bodensee die Menschen, die den Hartz-IV-Gesetzen unterworfen sind. Ihre Menschenwürde wird in ARGEm Maße in jeder nur denkbaren Form mit Füßen getreten.

Doch es gibt heuer einen kleinen Lichtblick. Die Würde des Menschen ist jetzt etwas unantastbarer geworden.
Denn nach fast sechsjähriger Debatte über eine gesetzliche Grundlage von Patientenverfügungen haben sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag am 18. Juni in der Schlussabstimmung mit klarer Mehrheit für den parteiübergreifenden Entwurf der Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker entschieden.

Dieser sogenannte Stünker-Entwurf zur Neufassung des Betreuungsrechts, in dem die Willenserklärung der Patienten als autonome Entscheidung des Einzelnen im Vordergrund steht, erhielt die erforderliche Mehrheit bei namentlicher Abstimmung ohne Fraktionszwang.

Viele Menschen haben dringend auf eine politische Regelung der Patientenverfügung gewartet. Dieses neue Gesetz ist ein gutes Zeichen für unsere Demokratie und für eine Umsetzung des Gebotes von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen.

Denn zum Leben in Würde gehören auch die Achtung der Würde kranker und sterbender Menschen.

Wäre es nach den sogenannten wertkonservativen Kräften gegangen, dürfte der angeblich selbstbestimmte Mensch, das angeblich freie Individuum nicht über seinen Körper entscheiden. Er könnte zwar seine Meinung äußern, doch die letztlichen Entscheidungen würden Juristen, also Fremde, treffen: Notare, Anwälte, Richter. Und das ganze wäre noch eine mehr als einträgliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Advokaten.

Was die Gegner der Patientenverfügung so gerne verschweigen: Es geht nicht nur um die Rechte von Patienten, von Sterbenden. Es geht auch um die Rechtssicherheit der sie behandelnden Ärzte.
Wer seinen Willen rechtzeitig bekundet, also wenn er sich einmal nicht mehr selbst äußern kann, der kann nun darauf bauen, daß der Arzt seinen freien, schriftlich niedergelegten Wunsch auch respektiert. Daß er dieser oder jener OP nicht zustimmt, daß er nicht durch Apparate endlos lang künstlich am Leben gehalten werden möchte.

Daher kommt es darauf an, daß Menschen ihre Patientenverfügung möglichst konkret formulieren. Muster dafür bieten verschiedene Organisationen an, so auch der Humanistische Verband hier in Weimar.

Und was die Gegner von Patientenverfügungen auch verschweigen: Eine solche Verfügung muß nicht von einem β€œNein” geprägt sein. Sie kann durchaus auch positiv abgefaßt sein. Also, daß man hiermit seine Einwilligung in bestimmte Behandlungsmethoden gibt oder auch seine Zustimmung für evtl. mögliche Organspenden...

Ja, die Würde des Menschen sollte in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat stets an erster Stelle stehen und nicht bloß Verfassungslyrik sein. Die Würde des Menschen sollte für jeden Moment seines Lebens gelten, an jedem Ort und in jeder Situation. Und die Würde des Menschen hat dem Grundgesetz zufolge auch für Nichtstaatsbürger zu gelten.

Aber freuen wir uns zunächst darüber, daß der jetzige Bundestag kurz vor Ende seiner Legislatur per Gesetz die Würde des Menschen ein kleines bißchen unantastbarer gemacht hat.


(Siegfried R. Krebs)

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