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Bildarchiv

Bildarchiv vom 15.07.2015

Vorläufig - Nun ist es amtlich. Ein Foto im Goethepark inclusive Gartenhaus wird auch zukünftig für alle nutzbar sein. Sowohl in sozialen Netzwerken als auch kommerziell. Sei es nun mit oder ohne Personen im Bild.
Die Verwertung von Aufnahmen öffentlicher Plätze, Gebäude und Denkmäler bedarf weiterhin keiner Genehmigung der Urheber.
Das betrifft auch Netzplattformen wie Wikipedia und Wikimedia, die ebenfalls Bilder öffentlicher Plätze zur Wissensvermittlung für die Allgemeinheit nutzen.
Mit anderen Worten:
Die sogenannte Panoramafreiheit bleibt weiterhin bestehen.

Denn am 09. Juli 2015 hat sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gegen eine beabsichtigte Einschränkung ausgesprochen.

Aufgrund von massenhaften Protesten war es zu dieser klaren Entscheidung gekommen. Dazu hatte auch eine Petition beigetragen, die mit über 500.000 Unterschriften für den Erhalt der bisherigen Ausnahmeregelung des Urheberrechts votiert hatte.

Das gilt nun in fast allen Mitgliedstaaten der EU. In einigen Ländern bleiben allerdings die Ausnahmen bestehen. So bedarf es beispielsweise in Ländern wie Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland einiger besonderer Genehmigungen.
Beispielsweise braucht man eine solche für die kommerzielle Nutzung von Nachtaufnahmen des Eifelturms in Paris.

Derweil klärt die deutsche Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst über den Hintergrund der nun abgeschmetterten Neureglung auf. Bekanntlich war sie von der Piraten – Abgeordneten Julia Reda im Europäischen Parlament vorgeschlagen worden.
Zitat:
β€žJulia Reda will mit der Kampagne bewirken, dass das Europäische Parlament den ausgewogenen Bericht des Rechtsausschusses wieder aufmacht und ihr somit doch noch eine Chance gibt, ihre ursprünglichen, teils deutlich urheberfeindlichen Positionen durchzusetzen. Oder mit anderen Worten: die Panoramafreiheit wird hier wohl als Vehikel benutzt, erneut eine Stimmung gegen das Urheberrecht zu erzeugen.β€œ

Das lässt tief blicken – und überhaupt ist die Kuh nur vorerst vom Eis. Denn die Entscheidung des EU – Parlaments hat lediglich vorläufigen Charakter.

Dazu sollte man wissen, dass im Herbst 2015 eine generelle Reform des Urheberrechts in den Ländern der EU ansteht. Mit dem Ziel einer einheitlichen gesetzlichen Regelung.

Da wird wohl noch viel Wasser die Ilm hinunter fließen.

(Claus Bach)

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