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Kommentar

Kommentar vom 04.06.2012

Hätte die Nazi-Mordtaten-Serie durch Vorratsdatenspeicherung verhindert werden können? - Die Bundesrepublik Deutschland soll per Gerichtsbeschluß des Europäischen Gerichtshofes dazu verdonnert werden, endlich die sogenannte Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das hatte die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bisher immer zu hintertreiben gewußt, sehr zum Leidwesen ihres bayerischen CSU-Kabinettskollegen Hans-Peter Friedrich vom Innenressort. Der meint, auf die Speicherung aller Telekommunikationsdaten von allen für alle Zeiten- nein, das hätte er zwar gern, aber das macht selbst die EU nicht mit- nur für ein halbes Jahr- nicht verzichten zu können. Diese Daten seien nötig, wenn man schwerste Straftaten aufklären und ihre Täter dingfest machen wolle, wird der lockige Bayer nicht müde, immer wieder im Stile einer tibetanischen Gebetsmühle zu wiederholen.
Schwerste Straftaten sind unter anderem Terrorismus inklusive Mord, Sprengstoffanschläge und bewaffneter Raub. Jedenfalls für mich. Und- wie hieß das früher immer: „Das entscheidende Kriterium ist die Praxis“ und das wollen wir jetzt mal nachprüfen anhand des nach Expertenmeinung bisher schlimmsten Falles in der bisherigen deutschen Kriminalgeschichte: Hätten die neonazistischen Mörder und Räuber durch die vorbeugende Speicherung ihrer Telekommunikationsdaten an ihrem Tun gehindert werden können?

Im Jahre 1998, etwa zwei Jahre vor dem ersten Mord, gelang es der Polizei, die Bombenwerkstatt der Bande in einer Jenaer Garage auszuheben sowie Sprengstoff und Rohrbomben sicherzustellen. Den bei der Durchsuchung anwesenden Verdächtigen konnten die Beamten leider nicht zum Bleiben bewegen. Der stieg seelenruhig in sein Auto, fuhr davon und ward erst wieder gesehen in Eisenach, 13 Jahre später und als Leiche. Wenn sich die Polizisten damals professioneller verhalten hätten, wäre dem späteren mehrfachen Mörder seine Flucht nicht gelungen und 12 Menschen- er selbst nebst seinem Kumpan eingeschlossen, würden wohl noch leben. Festzuhalten ist aber, daß es nicht die Vorratsdatenspeicherung war, die die Polizei damals auf die Spur der Bombenbauer brachte. Die gab es nämlich damals noch nicht einmal als Hirngespinst- äh geplantes Vorhaben.

Nun ja, die Bombenbastler waren weg und sollten wieder eingefangen werden. Was liegt da nahe? Man überwacht die nächsten Angehörigen, wie Eltern und Geschwister sowie Freunde und Bekannte. Die damalige Gesetzeslage hätte es wohl hergegeben, Telephone abzuhören und die Post zu kontrollieren. Außerdem hätte kein Staatsanwalt etwas gegen eine Zivilstreife vorm Haus der Eltern Böhnhardt beispielsweise einwenden können. Den Beamten wäre dann sicher nicht entgangen, daß jemand ein Zettelchen in deren Briefkasten geworfen hat, auf dem Datum und Uhrzeit für einen Anruf in einer Telephonzelle vermerkt waren- sowas gab es damals noch. Man stelle sich vor, die Beamten hätten den Zettel gesichert, auf genetische und tatsächliche Fingerabdrücke untersucht, den „Postboten“ photographiert, verfolgt und ermittelt, über diesen dann das Unterstützernetzwerk aufgedröselt, sich von den Eltern diskret zu ihren misratenen Sprößlingen führen lassen, um diese dann „hochzunehmen“. Dazu hätte es keines Verfassungsschutzes bedurft – und eben auch keiner Vorratsdatenspeicherung. Und wieder muß man feststellen: 12 Menschen könnten noch leben, dank altmodischer, oder „klassischer“, Polizeiarbeit. Aber bei der Zivilstreife vor der Haustür geht’s ja schon los. Die stand eventuell nicht zur Verfügung, weil die Beamten gerade Graffittisprayer und andere linksextremistische Gewalttäter suchen mußten.

Nichtsdestotrotz, Zielfahnder des Thüringer LKA fanden die drei in der Nähe von Chemnitz, wurden aber Medienberichten zufolge wieder zurückgepfiffen. Das war 1999- noch immer war niemand ermordet worden!!!. In diesem Stile könnte ich noch Stunden weiter referieren und wäre immer noch nicht fertig.

Kommen wir zum nächsten Punkt, dem Kompetenzwirrwar zwischen Ämtern und Behörden in den verschiedenen Bundesländern. Am vorliegenden Fall wird deutlich, daß der sogenannte föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik nicht nur ineffizient und teuer ist, sondern am Ende auch Menschenleben fordert. So traten sich weiteren Medienberichten zufolge fünf Staatsanwaltschaften, sechs Landeskriminalämter und das BKA gegenseitig auf die Füße, was natürlich eine geordnete zielgerichtete Strafverfolgung gefährlicher bewaffneter Täter nicht unbedingt begünstigt haben dürfte- um es mal dezent auszudrücken. Die Hobbyspione der Verfassungsschutzämter sind hier noch garnicht mitgezählt. Vielleicht pappt das Bundesgesundheitsministerium jetzt Aufkleber auf die gedruckten Exemplare des Grundgesetzes: „Achtung, Föderalismus kann tödlich sein!“- und nicht nur sinnlos, wie im Bereich des Bildungswesens. Nun gibt es auf der Welt ja noch andere föderal verfaßte Staatswesen, so unter anderem die Vereinigten Staaten von (nicht ganz) Amerika, die ja, wie der Name schon andeutet, aus 50 Einzelstaaten bestehen. Aber hier ist eben die Zuständigkeit jeder einzelnen Strafverfolgungs-Behörde klar geregelt: Überschreiten Täter im Zusammenhang mit ihrer Straftat eine Staatsgrenze, ist automatisch das FBI zuständig. Auf unseren Fall bezogen, hieße das: In dem Moment, wo die Verdächtigen im sächsischen Chemnitz ermittelt worden wären, wäre auch das BKA zuständig gewesen- und der Generalbundesanwalt Herr des Verfahrens. Dann hätten die Thüringer und Sachsen ihre Aktenbündel schnüren und nach Wiesbaden tragen müssen. Aber warum einfach und klar, wenn es auch kompliziert und Wischiwaschi geht?

Die Problematik Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern klang schon kurz an. Die Linkischen fordern ja deren Abschaffung, weil sie aus mit sicherheitspolitischer Blindheit gepaartem Populismus heraus Geheimdienste generell für überflüssig halten. Ich meine, allerdings auch, daß Geheimdienste, die Informationen zwar sammeln, aber nicht weitergeben dürfen, verzichtbar sind. Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist sicher sinnvoll, das Kooperationsverbot kann am Ende genauso tödlich sein, wie der Föderalismus. Einen Geheimdienst, der Informationen zwar sammeln, aber nicht weitergeben darf, ist verzichtbar und damit aufzulösen. Aufzulösen wäre er auch, wenn er sich als seiner Aufgabe nicht gewachsen erweist. Die Thüringer Verfassungsschützer hatten jede Menge Achtgroschenjungs verpflichtet, die ihnen jede Menge Geld abschwatzten und dafür kaum etwas Brauchbares lieferten, und selbst wenn die Spitzel mal was Gehaltvolles zum besten gaben, behielten die Verfassungsschützer ihre Erkenntnisse für sich. Wie konnte das aber geschehen? Es fällt ja auch auf, daß keiner der später enttarnten Verfassungsschutzspitzel von den Seinen irgendwie schief angeguckt wurde. Alle leben noch, sie wurden noch nicht mal ordentlich verhauen. Es gibt dafür nur eine Erklärung, die ich natürlich hier nicht beweisen kann: Die angeworbenen Spitzel haben sich ihren sogenannten Kameraden gegenüber offenbart und genau besprochen, was der Verfassungsschutz erfahren soll und was nicht. Das kassierte Geld wurde in die neofaschistischen Strukturen investiert. Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, wäre das natürlich der Offenbarungseid für die Sicheheitsbehörden altbundesdeutschen Zuschnitts. Aber noch besteht ja etwas Hoffnung, daß ich mich geirrt habe.

Was hat das alles mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun? Gar nichts. Aber ihre Einführung löst nicht die Probleme, die sich aus dem Kooperationsverbot von Polizei und Geheimdiensten ergeben und weist auch keinen Weg aus dem föderalistischen Kompetenzdschungel. Dagegen schafft die Vorratsdatenspeicherung weitere Probleme, die es ohne sie nicht geben würde. Die gewonnenen Internet- und Telephoniedaten müssen auch ausgewertet werden, genauso wie die bei Strafverfahren beschlagnahmten Datenträger. Mangels qualifiziertem Personal vergibt die Thüringer Polizei jetzt solche Aufträge an externe Privatfirmen. Gute IT-Fachleute arbeiten nämlich nicht für BAT oder Besoldungsstufen xyz. Die kriegen in der sogenannten „Freien Wirtschaft“ ordentliches Geld. Ob das im Sinne des Erfinders ist, Daten nicht nur zu sammeln, sondern auch noch an „Externe“ weiterzugeben? Ergibt sich noch das Problem, daß gutausgebildete IT-Fachleute den Staat immer austricksen können, weil dessen Bedienstete ihnen fachlich nicht gewachsen sind. Müßig festzustellen, daß auch das organisierte Verbrechen seine Helfershelfer nicht nach BAT entlohnt.

Profi-Kriminelle und –Terroristen haben immer Mittel und Wege, sich der Überwachung zu entziehen und sind der Staatsmacht immer einen Schritt voraus. Übrig bleibt der unbescholtene Bürger, der ja angeblich nichts zu befürchten muß, wenn er nichts verbrochen hat. Trotzdem besteht die Gefahr, daß er sich aus welchen Gründen auch immer im Netz der Überwacher verfängt. Ist man da einmal drin, kommt man nur schwer wieder raus.

Also, was soll das Ganze? Die Vorratsdatenspeicherung war ja schon einmal in Kraft, bis sie durch das Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Es wurde nicht bekannt, daß in dieser Zeit irgendein Kriminalfall durch die Auswertung auf Vorrat gespeicherter Daten aufgeklärt wurde. Auch aus dem Datensammelland Nummer eins, den USA, ist mir derartiges noch nicht zu Ohren gekommen. Selbst die EU, die ja Deutschland verklagt hat, will ihre Richtlinie zur Datenspeicherung noch mal überarbeiten. Also sollten die entsprechenden Behörden aufhören, Daten zu sammeln, sondern lieber die Zeit nutzen, um Verbrecher zu fangen, und zwar mit den klassischen bewährten Methoden.

(Jürgen Marschall)

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