RadioLivestream Radio LOTTE Blog Radio LOTTE Mediathek Radio LOTTE Newsfeed Radio LOTTE bei Facebook
 
Jetzt im Radio

Freitag, der 26.April, 12:53 Uhr

seit 00:00 Uhr
Nächste Sendung ab 00:00 Uhr

Neulich im Netzwerk

Neulich im Netzwerk vom 19.12.2012

Kirchenstaat? Hier? - Der Glaube steht hoch im Kurs. Besonders zur Weihnachtszeit. Jetzt, da wir von Besinnen sprechen und nur besinnungslos konsumieren, in vorweihnachtlicher Hektik die Einkaufsstraßen des Landes rauf und runter jagen vergessen wir, worum es eigentlich geht. Doch - worum geht es eigentlich?  Um Liebe? Um Frieden? Um Glauben?
Am 24. Dezember füllen sich die Gotteshäuser, als gelte es, die Sünden der letzten 364 Tage am 365. Tag noch schnell in die Kirche zu tragen, um sie los zu werden.
Knapp 50 Millionen Menschen sollen hierzulande zumindest formell Mitglied in einer Glaubensinstitution sein. Knapp 25 Millionen Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, gefolgt von knapp 24 Millionen Anhängern der evangelischen Landeskirchen. Auf den weiteren Plätzen folgen  4 Millionen Muslime und etwa 100 000 gläubige Juden.  
Solide Zahlen, aber wie sieht das praktisch aus? Die Sozialforschung zählt 37,6 Prozent konfessionsfreie Deutsche, gegenüber 29 Prozent Katholiken und 29 Prozent Protestanten. Die Tendenz ist eindeutig: Die Kirchenaustritte nehmen zu. Wäre Konfessionslosigkeit eine Konfession, müsste man sie als größte des Landes akzeptieren.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung muss die Frage erlaubt sein: Warum wird die größte Gruppe, also die der Konfessionslosen eigentlich nicht staatlich unterstützt?
Die Kirchen hingegen, obwohl ihre Bedeutung schwindet, genießen seit Jahr und Tag schier unantastbare Privilegien. Und das, obwohl die Zahl der Gläubigen zurückgeht und obwohl das Grundgesetz die klare Trennung von Kirche und Staat vorsieht. Selbst wenn die Kirchen alle paar Jahre, in Folge von Zölibat oder Pädophilie-Diskussionen, in den Fokus der kritischen Öffentlichkeit geraten, werden  die enormen Privilegien, die sie bis heute uneingeschränkt genießen, nie in Frage gestellt. Dabei würde ein Blick in das Grundgesetz genügen, um zu der Erkenntnis zu gelangen: Deutschland ist kein Kirchenstaat, eine Staatskirche ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. ­­Verfassungsnorm und Realität trennen aber auch hier mitunter Welten. Denn faktisch gibt es zwei Staatskirchen: Das zeigt sich nicht zuletzt in der Sonderrolle beim Arbeitsrecht, steuerlichen Begünstigungen oder der Besetzung von staatlichen Beiräten. Im Fernsehen haben die beiden christlichen Kirchen gar eigene Sendungen. Religion (die christliche wohlgemerkt) gibt es als ordentliches und benotetes Schulfach in eigentlich weltanschaulich neutralen Schulen, wobei die Religionslehrer vom Staat finanziert werden.
Apropos: Was kostet uns eigentlich die Kirche? Kirchenkritiker sprechen von 19,3 Milliarden Euro, die sich zusammen setzen aus direkten Subventionen – wie beispielsweise kirchliche Einrichtungen, Gehälter und Pensionen von Bischöfen, Kardinälen und Domherren samt Nebenkosten, Erziehungs- oder Ausbildungsmaßnahmen - und indirekten Subventionen –wie etwa die Befreiung der Kirche von der Grundsteuer sowie der Zinsabschlags-, der Kapitalertrags-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer bei ihren Geschäften. Die Kirchensteuer nicht eingerechnet. Die macht noch mal fast 10 Milliarden aus. Auch die Unterstützung sozialer Einrichtungen der katholischen Caritas und der evangelischen Diakonie ist in dem Betrag nicht enthalten. Allein diese Zuschüsse summieren sich jährlich auf weitere 45 Milliarden Euro. Nun tut sie damit ja auch Gutes, könnte man sagen. Wenn man sich aber die sozialen Einrichtungen genauer anschaut, zeigt sich, dass die Kindergärten und sonstigen Institutionen, die sich also in der Trägerschaft der Kirchen befinden, mitunter zu 90 Prozent durch den Staat finanziert werden. Also, wo Kirche drauf steht, ist größtenteils Staat drin. Dennoch gilt in diesen Einrichtungen kirchliches Selbstbestimmungsrecht, während das gesetzliche Arbeitsrecht in den kirchlichen Einrichtungen außer Kraft gesetzt ist: Betriebsrat, tariflich geregelte Bezahlung und Streikrecht – Fehlanzeige. Obwohl rund 40 Prozent der deutschen Bevölkerung keiner der beiden christlichen Kirchen angehören und obwohl gerade einmal knapp fünf Prozent der Bevölkerung tatsächlich an einem christlichen Gottesdienst teilnehmen, werden die Subventionen aus den Steuermitteln aller finanziert.
Bei der Finanzierung der Kirchen durch den Staat berufen sich die Kirchen auf Verträge, die mehr als 200 Jahre alt sind: 1803 enteignete die Reichsdeputation in Regensburg die alte Kirche. Damit wurden die Fürsten für jene Gebiete entschädigt, die sie an Napoleon verloren hatten. Seither erhalten die Kirchen als Ausgleich für ihre Vermögensverluste jährliche Zahlungen aus der Staatskasse. Bereits die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 sah allerdings im Artikel 138 eine Auflösung der Staatsleistungen an die Kirchen vor. Der entsprechende Artikel wurde in das Grundgesetz übernommen. Eine Aufhebung der Leistungen des Staates an die Kirchen ist zwar vorgeschrieben, doch eine Frist gibt es nicht. Die Subventionen laufen munter weiter. Die sogenannten Staatsleistungen an die Kirche steigen sogar noch von Jahr zu Jahr. Auch das wurde vertraglich festgelegt. Nicht, dass wir uns missverstehen. Glaube ist etwas Schönes. Der Glaube an Worte, an die Liebe oder an die Fantasie beispielsweise – wunderbar. Auch Religion kann bereichern. Solange sie privat bleibt. Der institutionalisierte Glaube, in Gestalt von Religion und Kirche, hat in der Politik nichts verloren.
Religionsfreiheit bedeutet eben immer auch – und im säkularen Sinne ganz besonders – die Freiheit von Religion.

(Grit Hasselmann)

nach oben

Beitragsarchiv

Sortiert nach Kategorie:

Förderer

Kunstfest 2016 Ehringsdorfer Adapoe Sound dottr. Brings auf den Punkt!