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Neulich im Netzwerk vom 05.02.2013

Senioren und das Strafrecht - Vermutlich hat André Schulz es nur gut gemeint, als er sich dafür ausgesprochen hat, den deutschen Senioren ein eigenes Strafrecht zu basteln. Richtig gedankt hat es ihm niemand. Im Gegenteil. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamten musste viel Kritik für seinen Vorschlag einstecken. Im Bundesjustizministerium hält man die Idee für „überflüssig“, der Vorsitzende der Senioren-Union in der CDU, Otto Wulff, findet sogar noch deutlichere Worte, spricht von „Stuss“. Entscheidend, so sein Argument, sei die Schuldfähigkeit - und die sei nun einmal nicht an Lebensjahre gebunden. Schulz sagt dazu, dass Kriminalität von älteren Menschen zunehmen wird. Schon jetzt seien sechs Prozent der Tatverdächtigen älter als 60 Jahre - Tendenz steigend. Bei den Straftaten handele es sich meist um Ladendiebstähle oder Delikte im Onlinehandel. Schulz vermutet Altersarmut als Hintergrund: „Diese besonderen Bedingungen, die Senioren zu Tätern werden lassen, müssen im Strafrecht Beachtung finden“, meinte der Hamburger Kriminalhauptkommissar. Aber unterstellt das nicht, dass die Alten einfach nicht wüssten, was sie da tun? Und wer will schon potenziell als nicht mehr ganz zurechnungsfähig gelten? Am besten wäre es, wenn der Vorschlag ganz schnell von der Agenda wieder verschwände. Ungefähr so wie der Seniorenteller von den meisten Speisekarten.
Ein anderes Thema dagegen wird von den Gesetzeshütern immer vermieden: Warum gibt es in Deutschland keine regelmäßige Fahrprüfung für Menschen über Sechzig?
Beginnen wir mal mit ein paar Fakten. Bereits jetzt besitzen laut ADAC in Deutschland rund 1,7 Millionen Menschen zwischen 75 und 84 Jahren ein Auto. Kaum eine Bevölkerungsgruppe in Deutschland wächst so schnell wie die der über 75-Jährigen. Und: Nur, wer den Führerschein erwirbt, wird in Deutschland auf Fahrtauglichkeit geprüft. Wer ihn erst einmal hat, muss sie nie wieder nachweisen. Dabei sind viele Menschen in dieser Altersgruppe gesundheitlich eingeschränkt. Sie stehen unter Medikamenteneinfluss, sehen schlechter, reagieren langsamer. Und sie verursachen, das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts, häufig Unfälle.
Einer, der die Zahl der Verkehrsunfälle unbedingt senken will, ist Peter Ramsauer. Sein ehrgeiziger Plan: Bis 2020 soll sich die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent verringern. Ein verbindlicher Fahrtest für Senioren taucht in seinen Plänen wundersamerweise aber nicht auf. Eine solche Verordnung sei eine Diskriminierung der Älteren, erklärte Ramsauer. Dabei ist es ein Fakt, dass die Zahl der von älteren Autofahrern verursachten Unfälle steigt - von 2001 bis 2011 um fast 32 Prozent. Sind sie in Unfälle mit Personenschaden verwickelt, tragen sie meistens die Hauptschuld: Im Alter zwischen 70 und 75 sind sie in 65 Prozent der Fälle die Unfallverursacher. Bei einem Alter von über 75 Jahren steigt der Anteil sogar auf 76,3 Prozent. Trotzdem wehrt sich auch der ADAC gegen eine verbindliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit. Dort setzt man auf Freiwilligkeit. "Wir gehen davon aus, dass Menschen von sich aus erkennen, dass ihre Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Oder von ihrem Umfeld darauf aufmerksam gemacht werden", so der Sprecher des ADAC. Genau diese Philosophie aber ist absurd - denn wer gibt schon freiwillig die Freiheit auf, die ihm das Auto gewährt? Und welches Kind sagt seinen greisen Eltern, dass sie ab sofort bitte das Auto stehen lassen? Hier könnte ein Test zumindest Orientierung schaffen. Denn nur darum geht es ja im Grunde.
Niemand fordert, Menschen ab einer bestimmten Altersgrenze pauschal den Führerschein zu entziehen. Es geht einzig und allein darum, jenen Menschen, die nicht mehr zuverlässig am Straßenverkehr teilnehmen können, dieses auch aufzuzeigen. Einer der wenigen, die sich für eine Überprüfung aussprechen, ist Andrej Zeyfang. "Ab einem Alter von 70 Jahren macht ein solcher Test absolut Sinn", sagt er. Zeyfang ist Chefarzt einer Stuttgarter Klinik für Innere Medizin und Geriatrie. Derzeit darf er nicht mal die Führerscheinstelle alarmieren, wenn er bei einem Patienten Demenz feststellt. Schweigepflicht. Entweder der betroffene Autofahrer meldet sich freiwillig bei den Behörden, oder er kurvt krank und unbehelligt durch die Straßen. Dabei ist in vielen anderen europäischen Ländern eine solche Überprüfung längst gang und gäbe. In den Niederlanden müssen Autofahrer ab 70 alle fünf Jahre zum Gesundheitscheck, die Schweden und Briten alle drei Jahre. In Spanien gelten noch härtere Regeln: Ab 45 müssen Autofahrer dort alle zehn Jahre einen Hör- und Sehtest absolvieren, ab 70 alle zwei. Nur in Deutschland trauen sich Politik und Verbände diese Maßnahmen nicht zu - vermutlich vor allem wegen des Unmuts, den sie sich in dieser ja zahlenmäßig stark vertretenen Bevölkerungsgruppe zuziehen würde. Beide, der ADAC und das Bundesverkehrsministerium, teilen die Überzeugung, dass "ältere Kraftfahrer ihre mit dem Alter einhergehenden Leistungsbeeinträchtigungen kompensieren können." Mangelnde Reaktionsschnelligkeit und nachlassende Seh- und Hörfähigkeiten würden sie durch Erfahrung wettmachen. "Wer schlecht sieht, fährt langsamer", so kann man diese Haltung auch zusammenfassen. Wer so argumentiert, ist aber in puncto Verkehrssicherheit auf einem Auge blind. Und damit ist niemandem geholfen, auch nicht den älteren Menschen, die sich eigentlich nicht mehr hinter das Steuer setzten sollten. Schließlich geht es auch darum, sie zu schützen.

(Grit Hasselmann)

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