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Bildarchiv vom 03.07.2013

Aus den Augen, aus dem Sinn - Das dachten sich offensichtlich mehrere Beamte der Dresdner Polizei. Und manipulierten gleich mal ihr eigenes Videomaterial zur Stützung der Anklage im Prozess gegen den Jugendpfarrer Lothar König.

Im Februar 2011 soll er Demonstranten zur Gewalt gegen Polizeibeamte während einer Anti – Nazi -Demo in Dresden aufgefordert haben.

Seit gestern kann davon nun keine Rede mehr sein.
Eher war das Gegenteil der Fall:

Denn schon das partiell gesichtete Rohmaterial entlastete den Jugendpfarrer und belegte eher das brutale Vorgehen der Polizisten als das der Demonstranten. Der Prozess ist geplatzt und das Verfahren ausgesetzt.

Eine peinliche Angelegenheit für die sächsische Justiz.
Niederlage auf ganzer Linie.
Dem vorausgegangen war ein bunter Strauß juristischer Patzer – gelinde ausgedrückt:

Angefangen von der illegalen Hausdurchsuchung in Abwesenheit des Jugendpfarrers bis hin zu Absprachen zwischen den Zeugen der Polizei während des laufenden Prozesses.

Teilweise nahm die Beweisführung der Staatsanwaltschaft klippschulhafte Züge an. Herausgekommen ist eher ein bitterböser Gerichtscomic denn seriöser Prozess.

Bleibt die brisante Frage offen, warum sich die Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Sachsen sowas überhaupt antut.

Simple Antwort:
Selbstverständlich sollte ein markiges Exempel gegen linke Protagonisten statuiert werden. Dabei wurde das Klischee vom blinden rechten Auge mehr als nur bestätigt.

Normalerweise müsste ein solches Debakel juristische Konsequenzen nach sich ziehen:

Hausfriedensbruch, Falschaussage, Zurückhalten und Manipulieren von Beweismaterial wären mindestens vier Anklagepunkte gegen die betreffenden Polizeibeamten.

Zur Gewährleistung der Angelegenheit sollte eine unabhängige Gerichtsbarkeit eingesetzt werden.
Doch das wird wohl vorerst nach dem Stand der Dinge im Bundesland Sachen nicht durchführbar sein.

(Claus Bach)

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