Bundesverfassungsgericht erklärt Auslieferung von Thüringerin für unzulässig
Nachricht vom 07.Februar 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung der mutmaßlichen Linksextremistin „Maja T.“ an Ungarn für unzulässig erklärt. Die aus Jena stammende und sich als nonbinär bezeichnende Person soll vor zwei Jahren in Ungarn mutmaßliche Rechtsextremisten angegriffen haben. Ungarn hatte die Auslieferung beantragt, die das Kammergericht Berlin genehmigte. Ende Juni wurde Maja T. nach Ungarn überstellt, doch nur wenige Stunden später stoppte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung per Eilentscheid – zu spät, da die Person bereits unterwegs war. In seiner aktuellen Entscheidung rügt das Gericht das Vorgehen des Berliner Kammergerichts: Die Haftbedingungen in Ungarn seien unzureichend geprüft worden.
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