Zusätzliche Öffnungszeit im Bürgerbüro
Nachricht vom 08.Januar 2026
Noch bis zum 19. Januar ist das Bürgerbüro zusätzlich montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Der Grund dafür ist der bundesweit vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine in EU-Dokumente. Das heißt, alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 im Scheckkartenformat ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Erforderlich ist ein biometrisches Passfoto und eine persönliche Vorsprache. Mit den Sonderöffnungzeiten im Fahrerlaubniswesen des Bürgerservice könnten längere Wartezeiten vermieden werden, heißt es. Ausgenommen von der gesetzlichen Verpflichtung zum 19. Januar 2026 sind Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, sie müssen ihren Führerschein erst bis zum Januar 2033 umtauschen. (wk)
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