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Gericht untersagt Demo an Gedenkstätte Buchenwald

Nachricht vom 10.April 2026

Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Eilantrag der Initiative "Kufiyas in Buchenwald" abgelehnt. Diese wollte gegen die Demo-Auflagen der Stadt vorgehen. Damit könne nun die geplante Kundgebung der Initiative nicht vor der Gedenkstätte am Sonntag stattfinden. Als Ausweichfläche bot die Stadt Weimar den Theaterplatz an – das Gericht bestätigte diese Auflage als rechtmäßig. Zur Begründung hieß es, die geplante Verknüpfung des Holocaustgedenkens mit - so wörtlich - "aktuellen Verbrechen" verletze die Würde der Opfer. Das Gericht sah darin den Versuch, die Gedenkstätte als politische Bühne für eine andere Debatte zu nutzen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Initiative kann Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen. Das Ziel der Aktivist*innen sei nach eigenen Angaben den Israel-Palästina-Konflikt in der Gedenkstätte selbst zu thematisieren. (mt/ki)


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