Gericht bestätigt Versäumnisurteil gegen Joan Bofill
Nachricht vom 28.Oktober 2024
Im Rechtsstreit um den Rückkauf des Hauses der Frau von Stein ist das Versäumnisurteil gegen den spanischen Eigentümer Joan Bofill bestätigt worden. Das Landgericht Erfurt hat am Freitag den Einspruch des Beklagten verworfen. Damit sei die Stadt dem Rückkauf des Hauses "einen Riesenschritt" näher gekommen, erklärte Oberbürgermeister Peter Kleine. Demnach sind inhaltlichen Fragen nicht mehr streitig. Nach einem noch möglichenr Einspruch beim Oberlandesgericht in Jena würde nur noch geprüft, ob das jetzt ergangene Urteil seine Richtigkeit hat. Damit darf die Stadt zu Recht fordern, das Grundstück zu räumen und die Immobilie herauszugeben. Die entsprechende Klage hatte die Stadt vor vier Jahren gegen Bofill eingereicht. Der Investor hatte das Haus vor 16 Jahren erworben und wollte es umfassend sanieren. Die Fristen zur Fertigstellung wurden aber immer wieder gebrochen. wk
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