Verfassungsbeschwerde von Weimarer Richter gescheitert
Nachricht vom 04.Juli 2025
Der wegen Rechtsbeugung verurteilte Familienrichter aus Weimar ist mit seiner Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Richter habe einen Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig dargelegt, so das Gericht. Wie mehrfach berichtet, hatte der Mann 2021 Maßnahmen wie die Maskenpflicht an zwei Schulen per einstweiliger Anordnung untersagt – ohne dafür zuständig zu sein. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn 2023 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im November. Die Entscheidung hat auch dienstrechtliche Konsequenzen: Der Richter muss laut Deutschem Richtergesetz aus dem Amt entlassen werden. (TK)
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