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Doppelzahlung an Machnig kommt nach neun Jahren erneut vor Gericht

Nachricht vom 30.September 2025

Neun Jahre nach dem Urteil gegen Thüringens ehemaligen SPD-Wirtschaftsminister Matthias Machnig wegen Doppelbezahlung beginnt heute in Weimar die Berufungsverhandlung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht. Entschieden war am 13. September 2016, daß der Wirtschaftsminister die 150-tausend Euro Parallelzahlung aus seiner vorherigen Tätigkeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium zurückzahlen muss. Damit hatte das Verwaltungsgericht Machnigs Klage gegen die Forderung der Landeskasse zurückgewiesen. Machnig hatte den strittigen Betrag unter Vorbehalt an das Land überwiesen, legte aber Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein. Warum die Verhandlung darüber erst nach so langer Zeit beginnt, begründete das Gericht laut MDR unter anderem mit Überlastung durch Konkurrentenklagen unter der Thüringer Beamtenschaft. wk


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