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Stadt Weimar muss Sonderamtsblatt veröffentlichen

Nachricht vom 28.Januar 2025

Die Stadt Weimar muss wegen Verstößen gegen das Gebot der Fairness beim Bürgerbegehren zur Ostumgehung eine Stellungnahme der Befürworter veröffentlichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Weimar. Ein Sonderamtsblatt wird dazu ab Montag ausgelegt und verteilt. Die Weimarer können am 23. Februar parallel zur Bundestagswahl über die Ortsumgehung abstimmen. Das Verwaltungsgericht hatte kritisiert, dass die Stadt bisher nur ablehnende Positionen der Verwaltung und einiger Fraktionen veröffentlicht habe. Künftige Verstöße könnten ein Zwangsgeld von 10.000 Euro nach sich ziehen.


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