Verwaltungsgericht sucht ehrenamtliche Richter
Nachricht vom 29.April 2025
Wer ab nächstem Jahr ehrenamtlich Richter oder Richterin am Verwaltungsgericht Weimar werden will, kann sich bis zum 23. Mai dieses Jahres beim Büro des Stadtrates bewerben. Dort können auch die entsprechenden Formulare angefordert werden. Wer die Bedingungen erfüllt, kommt auf die Vorschlagsliste für die Richter-Wahl 2025. Interessierte müssen mindestens 25 Jahre alt, dürfen aber Ende dieses Jahres nicht älter als 69 Jahre sein. Sie sollen die deutsche Staatsbürgerschaft sowie ihren Hauptwohnsitz in Weimar haben und nicht vorbestraft sein. Das Ehrenamt beginnt am 1. Januar 2026 und endet nach fünf Jahren, am 31. Dezember 2030. - Die Verwaltungsgerichte entscheiden über alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. wk
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