BGH gibt Revisions-Urteil im November bekannt
Nachricht vom 29.August 2024
Ob das Erfurter Landgerichts-Urteil gegen einen Weimarer Amtsrichter wegen Rechtsbeugung Bestand hat, will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 20. November verkünden. Das wurde nach dem gestrigen Verhandlungsbeginn bekanntgegeben. Das Revisionsverfahren hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gefordert. - Der Weimarer Amtsrichter hatte 2021 gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen verfügt. Dabei habe der Angeklagte nicht nur eine von vornherein so beabsichtigte Entscheidung gefällt, er habe das Verfahren auch selbst auf den Weg gebracht. Überdies habe er versucht, seine unmittelbare Beteiligung daran zu vertuschen, hieß es im Urteil des Landgerichts. Das verhängte gegen den Juristen wegen Rechtsbeugung zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung, die Verteidigung Freispruch. wk
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