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Erfurter Arbeitsgericht entscheidet Arbeitsstreit

Nachricht vom 06.Dezember 2024

Teilzeitbeschäftigte haben bei Überstunden Anspruch auf Zuschläge. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatten zwei Teilzeitkräfte eines hessischen Dialyseanbieters, deren Arbeitgeber Zuschläge nur für Überstunden nach Vollzeitregelungen zahlen wollte. Das Gericht wertete dies als Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und entschied zugunsten der Klägerinnen. Der Arbeitgeber muss ihnen nun die Zuschläge gewähren. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten und schafft Klarheit bei der Auslegung von Tarifverträgen.


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