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Wahlregel für Ministerpräsidentenwahl ausgelegt

Nachricht vom 11.Dezember 2024

Bei der Ministerpräsidentenwahl im Thüringer Landtag werden im dritten Wahlgang ausschließlich die Ja-Stimmen gezählt. Landtagspräsident Thadäus König erklärte, dass die Thüringer Verfassung so auszulegen sei. Er beruft sich dabei auf die Mehrheitsmeinung von Verfassungsrechtlern. In den ersten beiden Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Im dritten Wahlgang genügt laut Verfassung die einfache Mehrheit der Ja-Stimmen. Gegenstimmen werden dabei nicht berücksichtigt, wenn es nur einen Kandidaten gibt. König hofft, mit dieser Auslegung einen zügigen und reibungslosen Ablauf der Wahl am Donnerstag sicherzustellen.


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