Nachricht vom 29.Juli 2009
In Erfurt hat gestern das Bundesarbeitsgericht der Beschwerde der als Emmely bekannt gewordenen Verkäuferin stattgegeben. Die 51-Jährige darf nun doch gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Revision einlegen. Emmely wurde fristlos gekündigt, weil sie zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arbeitgeber nicht mehr gegeben, hieß es. (wk)
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