Ostumgehung
Nachricht vom 04.Dezember 2024
Weimars Ostumgehung bleibt Hängepartie Landesverwaltungsamt prüft Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum Bürgerbegehren Jens Lehnert Die Uhr tickt: Am Mittwoch, 4. Dezember, endet die gesetzliche Frist, innerhalb der sich Weimars Stadtrat auch inhaltlich mit dem Bürgerbegehren „Weimar braucht die Ostumgehung“ auseinandergesetzt haben müsste. Im Einvernehmen mit den Vertrauenspersonen, so sagte am Dienstag Oberbürgermeister Peter Kleine (parteilos), habe sich die Stadt aber darauf verständigt, das Thema erst zur nächsten Ratssitzung am 11. Dezember aufzurufen. Anfang September hatte das Gremium das Zustandekommen des Begehrens mehrheitlich anerkannt, das auf die Wiederaufnahme der einstigen Umfahrungspläne zwischen dem Schöndorfer Kreisel und der B 7 hinter dem Webicht drängt. Die Initiatoren hatten 4846 gültige Unterschriften vorgelegt. Lediglich 3622 wären fürs Verfahren erforderlich gewesen. Der Beschluss sagte noch nichts darüber, ob die Stadt den Bau der Trasse tatsächlich in Betracht zieht. Konkreter muss der Stadtrat erst nach drei Monaten werden und dann die Forderungen des Begehrens übernehmen oder einen Bürgerentscheid ermöglichen, bei dem alle wahlberechtigten Weimarer verbindlich für oder gegen die Umgehungsstraße stimmen können. Diese Frist ist nun verstrichen. Formal werde sich der Punkt auf der nächsten Ratstagesordnung finden. Ob es eine Abstimmung darüber geben wird, stehe aber noch nicht fest. Das habe die Rechtsaufsicht des Freistaates zu entscheiden. Die Ratsfraktion der Bündnisgrünen, so Kleine, habe den Stadtratsbeschluss über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens durch das Landesverwaltungsamt auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen. Der Grund: Auf einigen der Unterschriftenlisten sei die Formulierung des Textes, etwa in der Überschrift und in der Begründung des Begehrens, von jenem abgewichen, der im März zur Bekanntmachung des Verfahrens im städtischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Das Landesgesetz schreibe jedoch vor, dass die Unterzeichner, um zweifelsfrei über das Gleiche zu entscheiden, auf allen Listen den gleichen Text vorgelegt bekommen.Der OB hatte im September den Beschluss dennoch zur Abstimmung gebracht, da bei beiden Formulierungen der gleiche Wille der Unterzeichner erkennbar sei. „Dennoch sind die Zweifel einiger Stadträte nachvollziehbar“, so der OB am Dienstag. Noch sei die Prüfung nicht abgeschlossen. Bis zur Stadtratssitzung am 11. Dezember rechne er jedoch mit einer Entscheidung aus dem Landesverwaltungsamt.
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