Verfassungsrichter prüfen Rechte der Polizei
Nachricht vom 05.September 2012
In Weimar wird heute geprüft, ob und wieweit die Thüringer Polizei verdeckt ermitteln darf. Beim Verfassungsgerichtshof liegt eine Klage vor, nach der die neuen Regeln für Telefonüberwachung, Observationen von Wohnungen sowie Lausch- und Spähangriffe ungenau und grundrechtswidrig seien. Nach dem neuen Polizeiaufgabengesetz können solche Mittel eingesetzt werden, um "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren oder schwere Straftaten zu verhindern". Ein Ermittlungsverfahren muß dazu noch nicht eingeleitet sein. - Die Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Polizeiaufgabengesetzes haben drei Rechtsanwälte aus Erfurt eingelegt. Anwalt der Beschwerdeführer ist der 82-jährige FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Ein Urteil wird bei der mündlichen Verhandlung noch nicht gefällt. (wk)
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