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Verwaltungsgericht weist Klage gegen Biogasanlage Nohra ab

Nachricht vom 29.Oktober 2013

Das Verwaltungsgericht Weimar hat die Klage gegen die Biogasanlage in Nohra abgewiesen. Ein Ehepaar aus der Gemeinde wollte erreichen, dass die Betriebsgenehmigung aufgehoben wird. Es habe für den Bau keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, die Anlage führe zur erheblichen Geruchsbelästigung, so die Kläger. Sie hätten aber beim Genehmigungsverfahren keinen Widerspruch eingelegt, hieß es dagegen vom Gericht. Auch sei nicht ersichtlich, daß die Kläger auf ihrem 900 Meter entfernten Grundstück erheblichen Belastungen ausgesetzt seien. Es obliege ihnen nicht, gegen mögliche Beeinträchtigungen anderer vorzugehen. Dies müßten die Betroffenen selbst tun. - Die Biogas-Anlage war vor eineinhalb Jahren in Betrieb genommen worden. Sie produziert aus Hühnerkot, Rinderdung und Pflanzensilage Methangas zur Strom und Wärmegewinnung. Die Anlage in Nohra gilt als ist eine der größten Biogas-Anlagen Thüringens. (wk)


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