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Nachricht vom 28.Juli 2009

Die Kündigung von "Emmely", einer Kassiererin, wegen angeblicher Unterschlagung von Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro beschäftigt heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Der Berlinerin war nach 31 Jahren fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Pfandmarken unterschlagen haben soll. Die Arbeitsrichter müssen entscheiden, ob die Frau gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts in Revision gehen darf. Das hatte im Februar entschieden, dass die Kündigung rechtens war. Die Entscheidung hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse hatte von einem barbarischen Urteil von asozialer Qualität gesprochen, Gewerkschafter gründeten Solidaritätskomitees für die Frau. (ddp/srk)


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