Weimarer Verfassungsrichter äußern Zweifel am Polizeiaufgabengesetz
Nachricht vom 06.September 2012
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat gestern Zweifel am Polizeiaufgabengesetz geäußert. Möglicherweise seien Teile des Gesetzes nicht konkret genug formuliert, hieß es bei der mündlichen Verhandlung. Die Landesregierung hatte die Gesetzesreform verteidigt. Bei der heimlichen Datenerhebung werde "mit großem Bedacht vorgegangen", sagte der Vertreter des Freistaats. - Drei Rechtsanwälte aus Erfurt haben Verfassungsbeschwerde gegen die Polizei-Befugnisse zur heimlichen Datenerhebung eingelegt. Dabei geht es um den Einsatz verdeckter Ermittler, die Wohnungsüberwachung sowie um die Abhörung von Telefongesprächen. Anwalt der Beschwerdeführer ist der 82-jährige FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der rügte die einseitige Veränderung des Gesetzes zu Lasten von Anwälten. Das Land Thüringen müsse das Gesetz dem Standard anderer Bundesländer anpassen, sagte Hirsch der Presse. - Das Urteil in dem Verfahren wollen die Weimarer Richter am 21. November fällen. (wk)
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