Gericht bestätigt Hausrecht der Gedenkstätte
Nachricht vom 21.August 2025
Besuchende der Gedenkstätte Buchenwald dürfen diese nicht mit einer Kufiya betreten. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden. Eine Frau hatte geklagt, weil sie mit einem sogenannten Palästinensertuch ein politisches Zeichen setzen wollte. Das Gericht bestätigte die Hausordnung der Gedenkstätte. Demnach überwiegt das Interesse der Einrichtung am Schutz ihres Stiftungszwecks gegenüber der Meinungsfreiheit der Antragstellerin. Gegenüber dem MDR erklärte ein Sprecher der Stiftung, die Kufiya werde nicht grundsätzlich als antisemitisch eingestuft. Entscheidend sei der Kontext und die Person, die das Tuch trägt. (PR)
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