Staatsanwaltschaft legt Revision im Bandidos-Prozess ein
Nachricht vom 15.April 2009
Gegen den Freispruch der Weimarer Bandidos-Chefs hat jetzt die Staatsanwaltschaft Gera Revision eingelegt. Die würde Zeugenaussagen nicht genügend gewürdigt sehen, hieß es heute vom Landgericht Erfurt. Das hatte die wegen räuberischer Erpressung, Nötigung und Brandstiftung Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Nun muß der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Verfahren noch einmal aufgerollt wird, oder ob das Urteil weiter Bestand hat. - Die Staatsanwaltschaft hatte je vier Jahre Haft gefordert. (srk/wk)
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