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Nachricht vom 28.April 2009

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat ein Grundsatzurteil gefällt zur Überstunden-Bezahlung von Lehrern. Mehrarbeit von verbeamteten Pädagogen in Teilzeit ist demnach in selber Höhe zu bezahlen wie bei Vollzeit-Kräften. Bisher galt in Thüringen die Regelung, dass Lehrer im Status von Teilzeit-Beamten pro Überstunde zehn Euro weniger erhalten. Wenn diese Entscheidung juristisch Bestand behält, könnten auf die Landeskasse möglicherweise noch enorme Nachzahlungen zukommen, heißt es. (ddp/srk)


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