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Nachricht vom 29.April 2009

Die Landesregierung will bei den Abwässerbeiträgen vorerst an dem bestehenden Modell festhalten. Sie stellt sich damit gegen ein in der vorigen Woche verkündetes Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Weimar. Wie Ministerpräsident Dieter Althaus erklärte, wolle man den Zweckverbänden mit dieser Entscheidung die Möglichkeit geben, weiter Beiträge zu erheben und geplante Investitionen voranzutreiben. Gleichzeitig sei Thüringen bemüht, die von den Verfassungsrichtern angemahnte Gesetzesänderung zu erarbeiten. - Die Verfassungsrichter hatten festgestellt, daß die seit 2005 geltende Regel zur Festsetzung von Abwasserbeiträgen in Thüringen verfassungswidrig ist. (srk)


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