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Nachricht vom 25.Mai 2009

Die Entscheidung des Weimarer Verfassungsgerichts über das Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz verzögert sich. Die Bekanntgabe des Urteils werde von Ende Mai auf 1. Juli verschoben, das sagte heute ein Gerichtssprecher gegenüber dem Deutschen Depeschen-Dienst ddp. Es gebe noch Beratungsbedarf. Nach dem Gesetz werden Landtagsabgeordnete auf eine Zusammenarbeit mit dem DDR-Staatssicherheitsdienst überprüft. Die Fraktion "Die LINKE" hatte gegen das Gesetz geklagt. Ihrer Meinung seien die Überprüfung und die Ausgestaltung des Verfahrens nicht mit dem Status eines Abgeordneten zu vereinbaren. (ddp/srk)


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