Urheber des Erfurter Synagogen-Anschlags legt Revision ein
Nachricht vom 25.Juli 2000
Jena (ddp-lth). Der Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge vom 20. April wird die Gerichte weiter beschäftigen. Einer der Angeklagten, der Mitte Juli vom Thüringer Oberlandesgericht wegen versuchter schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen wurde, hat gegen das Urteil Revision eingelegt, sagte der Sprecher des Thüringer Oberlandesgerichts, Ingolf Bettin, am Montag der Nachrichtenagentur ddp. Eine Begründung für den Revisionsantrag des 17-Jährigen sei dem Gericht aber noch nicht zugegangen. Dafür räume das Gesetz eine Frist von vier Wochen nach Zugang des schriftlichen Urteils ein. Die 1. Strafkammer des Thüringer Oberlandesgerichts hatte Mitte Juli drei junge Männer aus dem Raum Gotha wegen der versuchten schweren Brandstiftung an der Erfurter Synagoge beziehungsweise der Beihilfe zur Tat verurteilt. Der 18-jährige Haupttäter war mit einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren bestraft worden. Seinen 17-jährigen Mittäter hatte das Gericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Für den 18-Jährigen, der die beiden Brandstifter zum Tatort gefahren hatte, war eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Noch im Gerichtssaal hatte der 18-jährige Haupttäter sein Urteil angenommen und einen Verzicht auf Revision angekündigt. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Der junge Mann verbüßt bereits seine Strafe in einer Jugendstrafanstalt. Der Haftbefehl gegen den 17-jährigen Mittäter war vom Gericht aufgehoben worden, bis das Urteil Rechtskraft erlangt. Sein Lehrbetrieb hatte ihm die Fortsetzung seiner Installateurs-Lehre angeboten. Mit der jetzt eingelegten Revision verlängert sich die Frist, die der Jugendliche in Freiheit verbringt. Nach Angaben von Gerichtssprecher Bettin wird die Revision nach Eingang der Begründung an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiter geleitet, der über die Zulassung entscheiden muss. Der Prozess gegen die Urheber des Brandanschlags auf die Erfurter Synagoge am Geburtstag Adolf Hitlers war wegen der Schwere des Vergehens und dem Schaden, den die Täter damit dem Ansehen Deutschlands in der Welt zugefügt haben, vor dem Thüringer Oberlandesgericht geführt worden. Anklage hatte der Generalbundesanwalt erhoben. Deshalb muss sich jetzt der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.
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