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Thüringer Verfassungsgericht in Weimar weist AfD-Klage zurrück

Nachricht vom 21.November 2019

Das Thüringer Verfassunsgericht in Weimar hat die öffentliche Prüffall-Klage der AfD zurückgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. Danach haben die Richter die Klage-Anträge der AfD als nicht zulässig bezeichnet. Der Grund ist, dass die in einem Organstreitverfahren gestellten Anträge sich nur gegen Verfassungsorgane und gleichwertige Institutionen richten können. Dies sei jedoch mit der AfD-Klage gegen den Verfassungsschutz nicht der Fall. Laut des vorsitzenden Richters, würde dies allein auf Innenminister Georg Maier zutreffen. - 2018 hatten der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes Kramer und Innenminister Maier die AfD öffentich als Prüffall bezeichnet. Dagegen hatte die AfD geklagt. (mt)


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