Weihnachtsgeld-Chek für Weimarer Arbeitnehmer
Nachricht vom 28.November 2019
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Thüringen hat empfohlen, dass Arbeitnehmer in Weimar überprüfen sollen, ob sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Diese Empfehlung richtet die Gewerkschaft an diejenigen, die noch keine Sonderzahlung bekommen haben. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Gleichfalls würde sich insbesondere für die 31.000 im Stadtgebiet tätigen Minijobber ein genauer Check lohnen. Laut des Geschäftsführers der Gewerkschaft, Jens Löbel, haben Minijobber einen Anspruch auf die Extra-Zahlung, wenn der Chef seinen übrigen Mitarbeitern Weihnachtsgeld gezahlt hat. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit der November-Abrechnung überwiesen. (mt)
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