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(06.45) Stadt Weimar erlässt neue Allgemeinverfügung

Nachricht vom 21.Oktober 2021

Bereits seit gestern gilt in Weimar eine neue Allgemeinverfügung. Durch sie wird die 3-G-Regel für verschiedene öffentliche Bereiche verpflichtend in Kraft treten. Dazu zählen Gaststätten, öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Sportangebote und Hotels. Auf Weisung des Freistaates wurde die Allgemeinverfügung erlassen. Wie OB Peter Kleine erklärt, erlasse er die Verfügung nicht aus fachlicher Überzeugung. Nach wie vor müsse aus seiner Sicht an den Schulen die Ausbreitung der Infektion bekämpft werden. Es erschließe sich ihm nicht, weshalb andere Lebensbereiche nun schärfer reglementiert werden sollen, - auch angesichts der vergleichsweisen hohen Impfquote in Weimar. - Bis zum 31. Oktober soll die Allgemeinverfügung gelten. (mt)


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