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Gericht weist AfD-Klage gegen Gedenkstätte großteils zurück

Nachricht vom 11.November 2024

Die gegen den Wahlbrief des Buchenwald-Gedenkstättenleiters Jens-Christian Wagner erhobene AfD-Klage auf Unterlassung hat das Verwaltungsgericht Weimar großteils zurückgewiesen. Laut Medienberichten wertete das Gericht die in dem Brief aufgeführten Sachverhalte als zutreffend. In einem Punkt gaben die Weimarer Richter aber der Klägerin Recht. Demnach darf die Gedenstätten-Stiftung nicht dazu aufrufen, die AfD nicht zu wählen. Dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht der Stiftung. Gegen den Beschluß ist Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht möglich. - Wagner hatte vor der Landtagswahl einen Brief an Thüringer Wähler über 65 Jahre geschrieben - mit scharfer Kritik an der AfD und dem Aufruf, demokratische Parteien zu wählen. wk


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