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BGH verkündet Urteil im Revisionsverfahren gegen Weimarer Richter

Nachricht vom 20.November 2024

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will heute verkünden, ob das Erfurter Landgerichts-Urteil gegen einen Weimarer Amtsrichter wegen Rechtsbeugung Bestand hat. Das Revisionsverfahren hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gefordert. - Der Amtsrichter hatte 2021 gegen die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen verfügt. Dabei habe der Angeklagte eine von vornherein so beabsichtigte Entscheidung gefällt und dazu das Verfahren auch selbst auf den Weg gebracht. Schließlich habe er versucht, seine unmittelbare Beteiligung daran zu vertuschen, hieß es im Urteil des Landgerichts. Das verhängte gegen den Juristen wegen Rechtsbeugung zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre ohne Bewährung, die Verteidigung Freispruch verlangt. Überdies wurden von beiden Seiten Rechtsfehler beanstandet. wk


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