Urteil gegen Maskenrichter rechtskräftig
Nachricht vom 21.November 2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Weimarer Familienrichters wegen Rechtsbeugung bestätigt. Der Richter war 2023 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, nachdem er 2021 unzuständigerweise Infektionsschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht an zwei Schulen per einstweiliger Anordnung aufgehoben hatte. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass er voreingenommen handelte, das Verfahren bewusst initiiert und gezielt Gutachter ausgewählt hatte, um ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen. Revisionen des Richters und der Staatsanwaltschaft wurden abgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.
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