Stadtverwaltung setzt überarbeitete Hundesteuersatzung in Kraft
Nachricht vom 01.August 2013
Ab heute gelten in Weimar erweiterte Bestimmungen zur Hundesteuer. Die überarbeitete Satzung sieht unter anderem eine Steuerbefreiung bei sozialen Härtefällen und eine Ermäßigung für Jagdhunde vor. Festgeschrieben wurde die Steuerfreiheit für das Halten von Diensthunden, Rettungshunden, Wachhunden oder Zuchthunden. Außer stark Sehbehinderte und Blinde können jetzt auch Gehbehinderte oder Menschen, denen ein Hund zur Therapie angeraten wurde, das Tier kostenfrei halten. Die Steuersätze bleiben entgegen ursprünglicher Absicht auch in der Neufassung der Hundesteuersatzung unverändert. Eine von der Verwaltung geplante Erhöhung war von einer Stadtratmehrheit aus CDU- und weimarwerk-Fraktion verhindert worden. So kosten weiter der erste Hund jährlich 60 Euro, der zweite und jeder weitere Hund 72 beziehungsweise 84 Euro. (wk)
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