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Weimarer Gericht erklärt Gothaer Bürgerbegehren unzulässig

Nachricht vom 12.September 2013

Das Verwaltungsgericht Weimar hat jetzt die Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens aus Gotha abgewiesen. Dort will die Initiative "Lebendige Innenstadt gestalten" den Bau eines Einkaufszentrums am Rande der historischen Altstadt verhindern. Laut Gericht ist die Begründung für das Bürgerbegehren in wesentlichen Punkten unzutreffend und irreführend. Die Initiatoren hätten unter anderem mit unterschiedlichen Quadratmeterzahlen zur Größe des Kaufhauses argumentiert, heißt es. Die Bürgerinitiative kritisierte, mit einer Verkaufsfläche von 16.000 Quadratmetern werde der sogenannte "Glitzerpalast" größer als Schloss Friedenstein. - Unterdessen hat der Stadtrat von Gotha die Entscheidung über den Bau vertagt. Es würden noch die Einwände zum Bebauungsplan abgewogen. (wk)


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