Gericht verbietet der NPD Nutzung des Weimarer Wappens
Nachricht vom 09.April 2009
Das Landgericht Erfurt hat mit einer Einstweiligen Verfügung der NPD untersagt, das Weimarer Stadtwappen für Parteizwecke zu benutzen. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € oder Ordnungshaft geahndet werden. Wie Weimars Pressesprecher Fritz von Klinggräff gegenüber Radio LOTTE Weimar sagte, ist diese Gerichtsentscheidung als großer Erfolg für die Stadt zu werten. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, daß seitens des NPD-Kreisverbandes das Namensrecht der Stadt Weimar verletzt worden sei. (srk)
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