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Verfassungsgerichtshof verkündet Urteil zu Kommunalabgaben

Nachricht vom 23.April 2009

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat heute das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet. Der Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben. Demzufolge sind die Neuregelungen im Bereich der Wasserversorgung verfassungsgemäß. Die Neuregelungen im Bereich der Abwasserentsorgung sind dagegen verfassungswidrig. Die Verfassungsbeschwerden der Zweckverbände hat der Verfassungsgerichtshof als unzulässig verworfen. Die Verfassungsbeschwerden der Gemeinden wurden jedoch für zulässig und teilweise für begründet erachtet. Zwei Thüringer Gemeinden sowie fünf Zweckverbände der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hatten sich gegen die Gesetzesänderungen gewandt und eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend gemacht. (srk)


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