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Anschlag auf Erfurter Synagoge: Anklage fordert dreieinhalb Jahre Haft

Nachricht vom 13.Juli 2000

Im Prozess um den Brandanschlags auf die Erfurter Synagoge hat die Anklage dreieinhalb Jahre Haft für die beiden Hauptangeklagten gefordert. Der dritte Beschuldigte soll wegen Beihilfe mit einer zur Bewährung ausgesetzten neunmonatigen Haftstrafe davon kommen, beantragte der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Urteile gegen die drei Angeklagten sollen heute verkündet werden. Zwei von ihnen im Alter von 17 und 18 Jahren hatten vor dem Oberlandesgericht in Gera gestanden, zum Hitler-Geburtstag am 20. April zwei Molotow-Cocktails auf die Synagoge geworfen zu haben. Der dritte ist wegen Beihilfe angeklagt. Die Brandsätze zündeten nicht, so dass kein Schaden entstand.


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